Veröffentlichungen

Wie viel darf der Vermieter wirklich verlangen?

(Austromatisierung 8/2016)
In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen ein Unternehmen (GmbH, KG oder auch ein Einzelunternehmer) eine Geschäftsräumlichkeit mietet, jahrelang einen stark überhöhten Mietzins bezahlt und diesen nicht einmal bei Beendigung des Mietvertrages überprüfen lässt. Das Mietrechtsgesetz gilt an sich aber nicht nur für Wohnungen, sondern genauso für Geschäftsräumlichkeiten, wie insbesondere Geschäftslokale, Magazine, Werkstätten oder Arbeitsräume sowie für die mitvermieteten Garagen, Abstellplätze, Hausgärten, Kellerabteile oder Ladeflächen.

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Was kostet mich die Provision für Immobilienmakler und wieso gibt es sie?

(Austromatisierung 5/2017)
In der Praxis wird oft über die Provisionshöhe der Immobilienmakler geklagt: Aus welchem Grund muss die dreifache Miete bzw. 3% des Kaufpreises sofort bei Vertragsabschluss bezahlt werden? Der Makler habe schließlich »nur« den Raum gezeigt, wofür schuldet dann der Käufer bzw. der Mieter diese Provision?

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Wohnungskauf und freie Mietzinsbildung

(Austromatisierung 4/2018)
Immer wieder treffe ich als Vertragserrichter in der Praxis auf das Phänomen des »blinden« Wohnungskaufs ohne jegliche Vorabprüfung der Vermietungsmöglichkeiten.
Teilweise gehen die Käufer im Vorfeld des Erwerbs davon aus, dass sie ausschließlich selbst oder aber höchstens ihre Kinder eines Tages die Wohnung benutzen würden, oder aber – z.B. bei Geschäftsräumlichkeiten – dass ausschließlich die eigene Firma die Räumlichkeiten benutzen wird, sodass keinerlei Gedanken an eine künftige Vermietung »verschwendet« werden.

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Neuerungen im Vergabeverfahren 2018/2019

(Austromatisierung 9/2018)
In der bislang letzten Novellierung des Bundesvergabegesetzes wurden die europäischen Vergaberichtlinien beschlossen und festgelegt, dass alle verpflichtenden öffentlichen Bekanntmachungen in Vergabesachen ab dem 1. März 2019 elektronisch auf einer einheitlichen Plattform (Open Government Data) erfolgen werden. Die bisherigen elektronischen Plattformen wie Lieferanzeiger bzw. die Amtsblätter werden ab diesem Stichtag für Ausschreibungen der öffentlichen Hand nicht mehr anwendbar sein.

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