Schäden an Dritten/Nachbarschaftsstörung

Wenn Sie Eigentümer eines Hauses bzw. einer Wohnung sind und Störungen durch Ihre Nachbarn bzw. durch dritte Personen erleiden, müssen Sie die entsprechenden Schritte zwecks Geltendmachung Ihrer Rechte einleiten. Wir werden gemeinsam mit Ihnen Ihre konkrete Situation mit allen dazugehörenden Details besprechen und die bestmögliche Lösung in Ihrem konkreten Fall erarbeiten.

Schaden – wer leistet Ersatz?

Ob Sie in Ihrem ruhigen Besitz Ihrer Wohnung oder in der Benutzung Ihrer Garage bzw. Parkplatz gestört werden oder ob Sie Schäden durch die Bauführung eines anderen erleiden oder Ihr Geschäftslokal Umsatzverluste aufgrund des Baulärms auf der anderen Straßenseite verzeichnet: Es können viele Fälle eintreten, in denen Sie in Ihrem Besitz gestört werden. Grundsätzlich gilt der Grundsatz, dass der Schädiger für sein rechtswidriges Verhalten haften und den erlittenen Schaden ersetzen muss.

Wir können Ihnen helfen, indem wir Ihre konkrete Situation gemeinsam mit Ihnen besprechen und die bestmögliche Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche finden.

Schäden an Dritten – wir können Ihnen helfen

Im Zuge von Bauarbeiten Ihres Nachbarn oder eines Bauunternehmers erleiden Sie beispielsweise einen Wasserschaden oder aber eine unzumutbare Lärmbelästigung: Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und erzählen Sie uns Ihren konkreten Schaden und Ihre konkrete Situation. Wir können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen!

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Robathin & Partner Rechtsanwalts GmbH unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte

Rufen Sie uns an unter +43123456789, schicken Sie uns ein Email oder verwenden Sie das Kontaktformular

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